Ab dem 01.07.2019 gelten neue Verdienstgrenzen in der Gleitzone.
Bei den Midijobbern liegt der Verdienstbereich zwischen 450 und 1.300 € pro Monat. Die SV-Beiträge gehen an die Mini-Job-Zentrale.
Die Verdiensthöchstgrenze der Minijobber liegt unverändert bei 450 € pro Monat.