Ab dem 01.01.2018 gelten für GWG und Sammelposten neue Grenzen. Das Wahlrecht zwischen Sammelposten und GWG bleibt unverändert.
Wirtschaftsgüter bis 250 € (netto) können sofort abgeschrieben werden.
GWG:
Die GWG-Grenze steigt auf 800 € (netto). Wirtschaftsgüter ab 801 € (netto) werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sammelposten:
Wirtschaftsgüter von 251 € bis 1000 € (netto) fallen in den Sammelposten und werden über 5 Jahre abgeschrieben. Wirtschaftsgüter ab 1001 € (netto) werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Angaben der Kosten beziehen sich auf Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten.
Quelle:
https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/abschreibungen/neue-gwg-grenze-ab-2018